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Wie geht das?

5. Vorhandene Angaben in und Arbeiten mit den Grundevaluierungen

Sie finden hier unter dem Menüpunkt Grundevaluierung bereits vorgedruckte Dokumente zur Arbeitsplatzevaluierung (die sogenannten „Grundevaluierungen“). Bei diesen sind bereits Teile des Dokuments ausgefüllt, und zwar:

  1. Die Bezeichnung und die Kurzbeschreibung der Arbeitsplätze, bzw. der Tätigkeiten
  2. Personenbezogene Angaben, soweit diese üblicherweise zu treffen
  3. Angabe von Beilagen, Informationsblättern u.ä., die hilfreich sind
  4. Gesetzlich vorgeschriebene Angaben (z.B.: „Sind Eignungs- und Folgeuntersuchungen erforderlich?“) sind bereits enthalten.
  5. Typische Schutzziele und gesetzliche Vorschriften und Normen sind, soweit diese typisch sind und häufig vorkommen, bereits angeführt.
  6. Die Gefahren und die verhindernden Maßnahmen sind, soweit diese typisch sind und häufig vorkommen, bereits angeführt. Spezielle Gefahren, die in Ihrem Betrieb auftreten, und die Maßnahmen gegen diese Gefahren müssen von Ihnen im jeweiligen Dokument eingetragen werden.