Laserstrahlgefahren
Kurz erklärt
Gefahren
- Brand- und Explosionsgefahr durch entflammbares Material
- Explosionsgefahr bei explosionsfähigen Atmosphären
- Begleitstrahlung (UV-Strahlung, Mikro- und Radiowellen)
Gefahrenparameter
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Unter Laserstrahlgefahren versteht man Gefahren, die durch den Laserstrahl selbst entstehen wobei neben dem direkten Laserstrahl auch die reflektierte und diffuse Streuung gemeint ist.
Die Gefahren durch den Laserstrahl hängen neben der Leistung auch von der Wellenlänge ab. Der Einfluss der Wellenlänge und die Gefahren für Haut und Auge werden in Kapitel 1.3 beschrieben. Die Einteilung je nach der Gefährdung erfolgt über die Laserklassen, die in Kapitel 1.6 erklärt werden.
Wichtig ist: Bei Laserbearbeitungsmaschinen handelt es sich immer um einen Laser der Klasse 4.
Neben der Gefahr durch den Laserstrahl an sich besteht bei der Bearbeitung Brand- und Explosionsgefahr durch entflammbares Material im Strahlführungssystem, an der Bearbeitungsstelle oder in der Umgebung. Explosionsgefahr herrscht bei explosionsfähigen Atmosphären bereits bei geringen Laserleistungen. Bei Hochleistungslasern können Lösungsmitteldämpfe, entflammbare Gase oder feine Stäube als Zündquelle dienen und in weiterer Folge zu Explosionen führen.
Durch den Laserstrahl kann es je nach Anwendung auch zu Begleitstrahlungen kommen. Beim Laserschweißen kommt es im Schweißplasma zur Entstehung von UV-Strahlung, die jedenfalls abgeschirmt werden muss. Bei hochfrequenzangeregten Lasern kann es zur Abstrahlung von Mikro- und Radiowellen kommen, wenn die Einrichtung nicht geeignet abgeschirmt ist.
Erfolgt der Transport des Laserstrahls mit einem Glasfaserkabel, so ist der minimale Biegeradius zu beachten. Da hohe Leistungen übertragen werden, muss das Glasfaserkabel eine überwachte Faser sein, damit bei einem Bruch des Kabels der Laser abgeschaltet wird und es zu keinem unkontrollierten Austreten von Laserstrahlung kommen kann.