Organisatorische Schutzmaßnahmen
Kurz erklärt
Maßnahmen
- Schulung einer fachkundigen Person für die Lasersicherheit
- Unterweisung aller Personen die im Lasergefahrenbereich tätig sind
- Unterweisung aller Personen die für Service und Instandhaltung verantwortlich sind
- Evaluierung bzw. Gefährdungsbeurteilung
Evaluierung
- Ist im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sowie in der VOPST vorgeschrieben
- Definition des Bereiches
- Beschreibung der Tätigkeit
- Beschreibung des Lasergerätes und Art der Anwendung
- Identifizierung von Gefahren
- Festlegung der Schutzmaßnahmen
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Die Organisatorischen Schutzmaßnahmen ergänzen die technischen Schutzmaßnahmen.
Die wesentlichen organisatorischen Schutzmaßnahmen sind die Schulung einer fachkundigen Person für die Lasersicherheit, die Unterweisung aller Personen, die im Lasergefahrenbereich tätig oder für Service und Instandhaltung verantwortlich sind und die Einrichtung des Laserkontrollbereiches.
Die Evaluierung, beziehungsweise Gefährdungsbeurteilung, ist im ASchG sowie in der VOPST vorgeschrieben. Eine Evaluierung enthält die Definition des Bereiches, also die Räumlichkeiten, die Beschreibung der Tätigkeit, die Beschreibung des Lasergerätes und Art der Anwendung, die Identifizierung der Gefahren und die Festlegung der Schutzmaßnahmen.
Alle organisatorischen Schutzmaßnahmen sind zu dokumentieren und aktuell zu halten.