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VOLV - Lärm

Ermittlung und Beurteilung bei Lärmbelastung

Die Evaluierung Lärm umfasst sowohl gehörgefährdenden als auch störenden Lärm. Rechtliche Grundlagen für die Evaluierung ist das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) bzw. die Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV).

Die Evaluierung der Lärmbelastung kann anhand des Evaluierungsverfahrens der AUVA durchgeführt werden - siehe AUVA Merkblatt M.plus 040.E8

In den nachfolgenden Kapiteln sind interaktive Tools für die Evaluierung Lärm und Formulare aus den Merkblatt M.plus 040.E8 in digitaler Form enthalten.

Gefahrenermittlung

Nachfolgend werden Tabellen zur Gefahrenermittlung aus dem Merkblatt M.plus 040.08 als einzelne Dateien zur Verfügung gestellt.

Messung / repräsentative Messergebnisse (Informationssammlung)

Die Lärmmessung kann bei der AUVA angefordert werden und ist für bei der AUVA versicherte Mitarbeiter:innen kostenlos.

  • hub-laermgruppe@auva.at

    Inhalt:

    - Standort der Lärmmessung (Firmenname, Adresse, opt. Arbeitsstättennummer)

    - Kontaktdaten der Ansprechperson im Betrieb

    - Bedarf: Arbeitsplatzbezogene Lärmmessung und/oder Audiometrie 

  • Gruppenleitung

    Hr. Kurt Meissner

    Tel: +43 59393 21726
    Mobil: +43 676 83395 1231

     

  • Tel: +43 59393 20701

Alternativ kann die Messung auch durch einen Zivilingenieur, ein technisches Büro oder eine andere fachkundige Person durchführt werden.

Statt einer Messung vor Ort können auch Messergebnisse von abgesicherten repräsentativen Messuntersuchungen verwendet werden.

Expositionspegelberechnung (Informationssammlung)

Informationen zur Berechnung des Lärmexpositionspegels sind unter folgenden Link zu finden.

Die Berechnung kann mit folgendem Rechentool erfolgen

Technische und Organisatorische Maßnahmenplanung

Wenn Expositionsgrenzwerte überschritten werden muss gemäß VOLV ein Maßnahmenprogramm zur Lärmminderung ausgearbeitet werden – siehe Kapitel Maßnahmen

Auswahl von Gehörschutz

Wenn mit Lärmschutzmaßnahmen die Expositionsgrenzwerte nicht unterschritten werden können muss geeigneter Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden siehe Kapitel Gehörschutz.

Gesundheitsüberwachung

Wenn Grenzwerte für Gehörgefährdung überschritten werden ist eine regelmäßige Überwachung der Hörfähigkeit erforderlich - siehe Kapitel Gesundheitsüberwachung.

Weiterführende Informationen