Zum Hauptinhalt springen (Accesskey 1)

Expositionspegelberechnung

Als Maß für die Lärmbelastung einer Person am Arbeitsplatz gilt der Lärmexpositionspegel. Darunter versteht man den A-bewerteten energieäquivalenten Dauerschallpegel mit einem Beurteilungszeitraum von einem 8 h Arbeitstag. (bei stark schwankenden Expositionen kann auch eine 40 h Arbeitswoche als Grundlage herangezogen werden.

Für die Ermittlung des Lärmexpositionspegels werden folgende Angaben benötigt:

  • Dauer der Tätigkeit / Tätigkeiten
  • Energieäquivalente/r Dauerschallpegel der Tätigkeit / Tätigkeiten LA,eq

Eine kurze Ermittlung des Expositionspegels ist im nachfolgenden Video zu sehen:

Die energieäquivalenten Dauerschallpegel der Tätigkeiten werden üblicherweise durch Messung vor Ort ermittelt.

Alternativ können statt eigener Messungen auch Messergebnisse von vielfach abgesicherten, repräsentativen Messuntersuchungen verwendet werden

Für Baustellen können die Ergebnisse von Messungen an Baustellen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung verwendet werden. Die Ergebnisse dieser Messungen können durch Eingabe des Textes „Lärmbelastung an Baustellenarbeitsplätzen“ und der jeweiligen Berufsgruppe in diversen Internetsuchmaschinen gefunden werden. Die Ergebnisse der Messungen mehrerer Berufsgruppen sind in einem Report zusammengefasst.