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Spezielle Evaluierung nach VOPST

Die VOPST ist die Verordnung Optische Strahlung. Sie ist als Verordnung zum ASchG dann relevant, sobald Arbeitnehmer/-innen auf Arbeitsplätzen (Arbeitsstätten, Baustellen, auswärtigen Arbeitsstellen) optischer Strahlung ausgesetzt sind.

Was ist optische Strahlung?

Optische Strahlung umfasst neben Licht noch die Bereich Ultraviolett-Strahlung (UV) und Infrarot-Strahlung (IR). Auch Laserstrahlung ist optische Strahlung. In der VOPST wird auch noch unterschieden zwischen künstlicher (vom Menschen erzeugter) optischer Strahlung und natürlicher optischer Strahlung (Sonnenstrahlung).

Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmen

Für künstliche optische Strahlung sind Expositionsgrenzwerte definiert, die einzuhalten sind. Für jede optische Strahlung ist eine Bewertung und gegebenenfalls Messung vorzunehmen. Die so gefundenen Gefahren müssen ermittelt und beurteilt werden. Werden Gefahren identifiziert, so neben der Information und Unterweisung der Arbeitnehmer geeignete Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip zu setzen.

Aufgrund der Komplexität der Expositionsgrenzwerte und nicht allgemein verfügbarer Handlungsanleitungen können hier nur für bestimmte Tätigkeiten oder Arbeitssituationen Anleitungen und Umsetzungshilfen gegeben werden.

Hilfen zur Gefährdungsbeurteilung:

  • Evaluierungshilfen
    • Schweißerumgebung
    • Thermische Strahler
    • Scheinwerfer in der Veranstaltungstechnik 
  • Merkblätter
    • M 013: UV-Strahlung und Arbeiten im Freien
    • M 014: UV-Strahlenbelastung am Arbeitsplatz
    • M 080: Grundlagen der Lasersicherheit
    • M 080.1: Basic Laser Safety (English Version 2017)
    • M 081: Lasersicherheit bei optischen Richtfunk-Systemen
    • M 082: Lasersicherheit LWLKS (Lichtwellenleiter-Kommunikationssysteme)
    • M 083: Sicherheitsbeurteilung von LEDs
    • M 085: Gefährdung durch sichtbares Licht und Infrarotstrahlung
    • M 086: Hitzebelastung am Arbeitsplatz
    • M 140: Lasersicherheit in der Medizin